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Ebenfalls zurückgezogen wird im Gegenzug die Senkung der Mautsätze für alle anderen Schadstoffklassen um 0,1 Cent/km. In der Begründung wird allerdings betont, dass die Mautsätze nur in dieser Legislaturperiode nicht erhöht werden sollen.
Für das Inkrafttreten der Verordnung ist die Zustimmung des Bundestages erforderlich. Da die Maßnahme aber im Koalitionsvertrag verankert ist, gilt die Zustimmung als sicher.
Die Bundesregierung sieht trotz des Verzichts auf die Mauterhöhung ihre Umweltziele nicht gefährdet. So sei der Anteil der Euro-V-Lkw an der Fahrleistung von rund 33 Prozent im Jahr 2008 über etwa 49 Prozent 2009 auf rund 57 Prozent im Juni 2010 gestiegen. Dagegen sei der Fahrleistungsanteil von Euro-III-Lkw von zirka 49 Prozent im Jahr 2008 über rund 37 Prozent 2009 auf etwa 29 Prozent im Juni 2010 zurückgegangen.
Weniger Geld für den Bundeshaushalt
Durch die geänderte Verordnung erzielt der Bund 2011 voraussichtlich 83 Mio. Euro weniger Einnahmen als wenn er die derzeitige Verordnung unverändert ließe, heißt es in den Erläuterungen. Für die Jahre 2012 und 2013 belaufen sich die Mindereinnahmen wegen des angenommenen weiter sinkenden Anteils von Euro-III-Lkw auf 50 beziehungsweise 30 Mio. Euro.
Die Allianz pro Schiene kritisiert, dass durch das Ausbleiben der Mauterhöhung 2011 bis 2013 62 Mio. Euro weniger für Schieneninvestitionen zur Verfügung stehen. DVZ 26.8.2010 (roe)

