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Nutzlast ist stark eingeschränkt

Feldversuch holpert auf den ersten Metern

Teures Vergnügen: Lang-Lkw bieten viel Volumen und vergleichsweise bescheidene Nutzlast bei hohen Investitionen. (Bild: Christian Hager/dpa)

Von Sven Bennühr, Hamburg

18.01.2012 | Ab sofort dürfen überlange Lastzugkombinationen fünf Jahre lang auf einem Teil des bundesdeutschen Straßennetzes fahren. Doch bisher ist die Resonanz bei den Fuhrunternehmen verhalten: Nach wie vor hat sich kein Unternehmen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für den Feldversuch registriert. Möglicher Grund dafür: Der Lang-Lkw wirft erhebliche wirtschaftliche Fragen auf.

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Die Resonanz in der Transportbranche auf die im Dezember verabschiedete Ausnahmeverordnung für Lang-Lkw ist eher zurückhaltend. Zehn zugelassene Dollys, 40 weitere im Auftragsbestand sowie knapp ein Dutzend beauftragte verlängerte Trailer: So lautet zurzeit die Bilanz, welche die Fahrzeughersteller in Sachen Lang-Lkw-Feldversuch ziehen.

Das erklärt sich dadurch, dass Unternehmen, die sich an dem Feldversuch beteiligen wollen, erst eine Reihe von Hürden nehmen müssen. An erster Stelle stehen die üppigen Investitionen in das Equipment. So fallen für Sattelzugmaschinen (SZM) oder Motorwagen, die alle technischen Anforderungen der Verordnung erfüllen, Mehrkosten von bis zu 20.000 Euro an. Hinzu kommen bei der Kombination aus Motorwagen, Dolly und Auflieger rund 27.500 Euro für den Dolly.

Bei der Kombination aus SZM, Auflieger und Zentralachsanhänger fallen dagegen etwa 4000 Euro zusätzlich bei Neuanschaffung eines Trailers mit Maulkupplung an. Die Umrüstung eines gebrauchten Aufliegers mit diesem Zusatzequipment schlägt hingegen mit 8000 Euro zu Buche.

KV-Frage beantwortet

Vorläufige Entwarnung gibt es bei der Eignung der Lang-Lkw-Kombinationen für den Kombinierten Verkehr (KV). Auf Anfrage der DVZ sagte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums, Paragraf 6 der Ausnahme-Verordnung (LKWÜberlStAusnV) zur KV-Eignung der Fahrzeuge ziele in erster Linie auf den verlängerten Auflieger. Diese können mit einer Länge von 14,90 Meter als Ladeeinheit mit einer Standard-Innenhöhe von 2,70 Meter am Feldversuch teilnehmen, sofern sie einen klappbaren Unterfahrschutz aufweisen und kranbar sind. 13,60 Meter lange Sattelauflieger, die bereits in Betrieb sind, können als Bestandteil einer nach Paragraf 3 der Ausnahme-VO zulässigen Kombination eingesetzt werden, ohne kranbar zu sein. Zudem müssen Fahrzeuge, die bahnverladbare Wechselbrücken transportieren, selbst nicht KV-fähig sein.

Nutzlast-Zwerge

Ebenso spannend ist die Gewichtsfrage. So weisen die überlangen Kombinationen ein Eigengewicht von 17,5 Tonnen (SZM plus Trailer plus Zentralachsanhänger) oder 20 Tonnen (Motorwagen plus Dolly plus Auflieger) auf. Im reinen Straßengüterverkehr mit 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen damit rein rechnerisch 22,5 Tonnen/20 Tonnen transportiert werden. Im KV dürfen es, wie beim Standardauflieger mit 13,60 Meter Länge, 4 Tonnen mehr sein. Zum Vergleich: Ein konventioneller Lkw darf rund 27 Tonnen Nutzlast befördern, ein KV-fähiger verlängerter Trailer liegt derzeit bei etwa 26 Tonnen Nutzlast – und kostet dabei allerdings 30.000 statt zirka 22.000 EUR. DVZ 17.1.2012

 Zu diesem Thema finden Sie "Das Stichwort: Die Kombi-Ladeeinheit" auf Seite 1 der Ausgabe vom 17. Januar 2012 und den Kommentar "Mitmachen oder Finger weg" von Sven Bennühr, Fachredakteur für Technik & Innovation auf Seite 2 der Ausgabe

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